Kuratorium

§ 17 Das Kuratorium

(1) Der Verein kann ein Kuratorium zur Beratung bei Vorhaben des Instituts zur Erreichung des Vereinszweckes einrichten. Mitglieder des Kuratoriums sollen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sein, die Kraft ihrer Position in der Lage sind, die Tätigkeit des Vereins in besonderer Weise zu unterstützen und zu fördern. …

(Statuten des Vereins „Franz Dinghofer Institut für Forschung und Lehre zur nationalen sowie internationalen Politik“)